Folgende Unterlagen müssen der Schadenanzeige beige-legt werden:
- Kopie des Fahrzeugausweises
- Kopie des Service-Heftes
- Fotos der beschädigten Teile (falls verlangt)
Schritt 3:
Die Schadenabteilung prüft nun die eingereichten Doku-mente. Im Falle einer Deckung wird die Bewilligung zur Übernahme der Reparaturkosten innerhalb von einem Tag der Reparaturwerkstatt mitgeteilt.
Bei einer Auslandpanne beurteilen wir die Rückführung des Fahrzeuges in das Heimatland des Versicherungs-nehmers, sofern dieses nicht innerhalb von 48 Stunden repariert werden kann.
Eine mögliche Repatriierung wird ausschließlich von uns eingeleitet.
Schritt 4:
Das Fahrzeug kann nun repariert werden.
Schritt 5:
Die Werkstatt sendet der NSA die Rechnung über den
vereinbarten Betrag an folgende Adresse: